Motorrad weg! Raser müssen Bike in Zukunft abgeben

Neue Regelung kommt bald auch in Österreich

Fahrzeuge von extremen Rasern sollen künftig beschlagnahmt und versteigert werden, wie es in Nachbarländern, wie Italien oder der Schweiz bereits üblich ist.

Hartes Vorgehen gegen Raser schon seit 2021

Schon seit September 2021 ist das sogenannte Raserpaket in Kraft. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen sind damit empfindlich gestiegen. Nun geht das Verkehrsministerium noch einen Schritt weiter: "Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle anderen Menschen auf der Straße", sagte die zuständige Ministerin Leonore Gewessler. Bei extremen Überschreitungen "hat im Straßenverkehr niemand mehr die volle Kontrolle über sein Fahrzeug, dann wird der Raser zum rücksichtslosen Täter", so die Ministerin.

Mit den Bikes in dieser Galerie muss man beim Gasgeben zukünftig noch besser aufpassen:

Verfall: So schnell kann das Motorrad weg sein

Mit der Gesetzesnovelle wird eine Praxis aus dem Strafrecht in die Straßenverkehrsordnung (StVO) und ins Führerscheingesetzes (FSG) übernommen. Der sogenannte Verfall ermöglicht es der Behörde, Vermögenswerte, die für die Begehung einer strafbaren Handlung verwendet wurden, einzuziehen. In weiterer Folge wird das Fahrzeug von der Behörde verwertet, also versteigert. Vom Erlös sollen 70 Prozent an den Verkehrssicherheitsfonds - dorthin fließen etwa auch die Gelder von Wunschkennzeichen - und der Rest an die jeweilige Gebietskörperschaft gehen.

Die Novellen befinden sich aktuell in der sechswöchigen Begutachtungsphase. Die sich daraus ergebenden Stellungnahmen verschiedener Parteien sollen dann eingearbeitet werden und die Novellen möglichst zügig in Kraft treten.

Ab welcher Geschwindigkeitsübertretung kann das Motorrad eingezogen werden?

Das Verfahren zum Fahrzeugentzug ist in mehreren Stufen aufgebaut:

Schritt 1: Bei einer schwerwiegenden Geschwindigkeitsübertretung vorläufig an Ort und Stelle bereits von der Polizei beschlagnahmt. Schwerwiegend bedeutet,im Ortsgebiet das Tempolimit um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h zu überschreiten. Gleichzeitig wird künftig auch immer sofort der Führerschein vorläufig abgenommen.

Schritt 2: Nun hat die Bezirksverwaltungsbehörde zwei Wochen Zeit, zu entscheiden, ob ein Verfall des Motorrades wahrscheinlich ist. In diesem Fall wird das Verfallsverfahren eingeleitet. Als Grundlage denkbar, wären zum einen extreme Überschreitungen und zum anderen Tatwiederholungen.

Option 1: Konkret bedeutet das, dass jemand, der etwa zwei Mal hintereinander mit 110 km/h durch das Ortsgebiet rast, sich von seinem Bike verabschieden muss.

Option 2: Das gleiche gilt dann, wenn die Geschwindigkeitsübertretung mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets beträgt. Das wäre etwa der Fall, wenn man mit 220 km/h über die Autobahn brettert.

Ausnahmen vom Fahrzeugentzug

Eine Ausnahme besteht, genauso wie im Strafrecht, dann, wenn an den betroffenen Fahrzeug Rechtsansprüche von unbeteiligten Personen bestehen, sprich man sich das Motorrad zum Beispiel nur von Bekannten ausgeliehen hat, oder es sich um ein Leasing oder Miete handelt.

Allerdings soll für den Raser in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für das jeweilige Fahrzeug eingetragen werden. Die vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs von zwei Wochen, die von den Beamten an Ort und Stelle verfügt wird, gilt jedoch auch für diese Fälle.

Auch Motorradfahrern aus dem Ausland kann das Bike entzogen werden

Auch Gäste, die nach Österreich zum Motorradfahren kommen, sind vor solchen Konsequenzen nicht gefeit. Allerdings muss der Pilot dazu in der Praxis auf frischer Tat ertappt werden, da der Zugriff der österreichischen Behörde auf ein Fahrzeug, das sich bereits wieder im Ausland befindet nur im Wege eines Rechtshilfeersuchens oder auf Basis sonstiger zwischenstaatlicher Vereinbarungen beschlagnahmt werden könnte. Bei einer Wiedereinreise nach Österreich muss der Fahrer jedoch mit einer Abnahme rechnen.

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Bericht vom 06.12.2022 | 106.910 Aufrufe

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